Garantieverlängerung

Absicherung über Gewährleistungszeit hinaus



Die Garantieverlängerung (oder Reparaturkostenversicherung) sichert den Verbraucher nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistungszeit gegen Reparaturkosten ab.

Nur bis zu 2 Jahren haftet der Händler für ein mangelfreies Produkt. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Verkauf vorgelegen hat. Danach (bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten) trägt der Kunde die Nachweispflicht, dass der Mangel schon bei Verkauf bestanden hat.

Durch eine Garantieverlängerung kann der Kunde kostenfrei (als Leistung des Händlers) oder gegen Zahlung eines Betrages dieses Reparaturrisiko reduzieren.

Tritt ein Schaden auf, zahlt die Versicherung je nach Ausgestaltung der Garantieverlängerung die Reparaturkosten (teilweise oder ganz) oder bei einem Totalschaden des Produktes einen bestimmten Betrag an den Kunden aus. Es können auch weitere Zahlungen vereinbart werden, etwa bei Brand, Blitzschlag oder Diebstahl.